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Ausgleichstaxe 2005

Neue VorschriftenARD 5556/3/2005 Heft 5556 v. 5.1.2005

Die Höhe der gemäß § 9 Abs 2 BEinstG zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2005 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, monatlich € 201,-. Verordnung des BMSG; BGBl II 2004/536, ausgegeben am 30.12.2004.

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