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Ausfolgung von Suchtgiftvignetten an einen selbständigen Anästhesisten/Notarzt

MaterienrechtSonstige MaterienZVG-Slg 2024/28ZVG 2024, 153 Heft 2 v. 28.5.2024

§ 7 SMG, § 10 SMG, § 12 SV, § 17 SV, § 19 SV, § 22 SV, ÄrzteG, ApothekenG, Art 133 Abs 4 B-VG

Die Suchtgiftverordnung bezieht die Schaffung eines ärztlichen Suchtgiftvorrats (neben der hier nicht relevanten ärztlichen Hausapotheke) auf den Bedarf in einer Ordination („Praxisbedarf“). Das setzt voraus, dass der Arzt über eine Ordination („Praxis“) verfügt.

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