( § 1434, § 879 ABGB ) Auch wenn Dienstanweisungen durch eine „Jeweils-Klausel“ im Dienstvertrag einen Änderungsvorbehalt des Arbeitgebers darstellen können, ist die Einführung einer Rückersatzverpflichtung von Ausbildungskosten für weisungsgemäß zu absolvierende Kurse und Seminare durch eine Änderung der Dienstanweisung unbillig.
OGH 17.05.2000, 9 Ob A 77/00i