Die richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Standesvertretungen anerkennen die Notwendigkeit einer sachlichen Auseinandersetzung mit gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen. Dies kann zur Fortentwicklung des Rechtsstaates beitragen und ist Teil der in einer Demokratie notwendigen kritischen Auseinandersetzung der Bevölkerung, Medien und Lehre mit den Staatsgewalten. Emotionale Reaktionen von Verfahrensbeteiligten sind durchaus menschlich und verständlich.