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Auftragsverwaltung – Übertragungsakt

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBl 1990, 99 Heft 2 v. 1.2.1990

B-VG Art 18 Abs 1, B-VG Art 18 Abs 2, B-VG Art 104 Abs 2, V mit der die Besorgung der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften und des staatlichen Hochbaues dem LH übertragen wird BGBl 1967/344, B-VG Art 139 Abs 1, ABGB § 1002, ABGB § 1003, ABGB § 1004

Der Normsetzer ist verhalten, die Regelung der Behördenzuständigkeit in einer auch strengen Prüfungsmaßstäben standhaltenden Weise präzise vorzunehmen.

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