(Ludwig, FJ 12/2012, S. 371)
Zur Vermeidung von Abgabenausfällen iZm Bauleistungen wurde durch das BetrugsbekämpfungsG 2010 mit Wirkung ab Juli 2011 die Haftung der Auftraggeber für die Lohnabgaben der Subunternehmer geschaffen, um weitere Abgabenausfälle zu minimieren. Für die Haftung der Sozialabgaben wurde eine derartige Maßnahme bereits mit Wirkung ab August 2010 umgesetzt.