EheG: § 81 Abs 2, § 82 Abs 1
ABGB: § 285a
Bei der Aufteilung des ehelichen Vermögens ist ein Hund wie eine Sache zu behandeln.
EheG: § 81 Abs 2, § 82 Abs 1
ABGB: § 285a
Bei der Aufteilung des ehelichen Vermögens ist ein Hund wie eine Sache zu behandeln.