Mit der RV 313 BlgNR v 7. 11. 2007 hat die Bundesregierung nunmehr die Aufsichtsreform 2007 dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt. Dabei wird die Aufgabenverteilung zwischen OeNB und FMA im Bereich der Bankenaufsicht neu geregelt und es werden Maßnahmen im Bereich des Aufsichtsrates gesetzt.