Martin und Ines Karollus setzen sich in ihrem Beitrag in GesRZ 2024, 352, mit den Fragen auseinander, ob die Unternehmenswertanteile in einer FlexCo ebenso wie die normalen Geschäftsanteile an einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln teilnehmen und das in § 22 Abs 3 FlexKapGG für die Gesellschafter vorgesehene Bezugsrecht auf Finanzierungsinstrumente auch den Unternehmenswertbeteiligten zustehe.

