Die Auftraggeber („Mandanten“) eines Wirtschaftsanwalts sind in der Regel Unternehmen. Ein Wirtschaftsanwalt muss aber auch die mit diesen Unternehmen eng verbundenen Personen, also insbesondere Geschäftsführer sowie Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beraten können. Das gilt vor allem dann, wenn es diesen Personen gelungen ist, ein bestimmtes Vermögen anzuhäufen. Erbstreitigkeiten sind allerdings – ebenso wie Ehescheidungen – immer unerfreulich. Auch aus anwaltlicher Sicht.

