Die Diskussion um Strompreise ist in Österreich regelmäßig Gegenstand politischer, ökonomischer und juristischer Kontroversen. Am Beispiel der Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (KELAG) zeigt sich die Spannung zwischen öffentlichem Versorgungsauftrag und aktienrechtlicher Leitungsautonomie. Während der Rechnungshof niedrigere Tarife für möglich hält, stößt diese Erwartung an die Grenzen des Gesellschaftsrechts. Dieser Beitrag untersucht die einschlägigen Rechtsgrundlagen, analysiert die Rolle der Organe von Aktiengesellschaften und diskutiert die Reichweite energierechtlicher Zielbestimmungen. Er gelangt zum Ergebnis, dass Preispolitik als Instrument regionaler Umverteilung im geltenden Rechtsrahmen nur in engen Grenzen zulässig ist.

