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Wie schützt man „Manager“ vor Schadenersatz?

RechtsprechungSteuerrechtJohannes Peter GruberAufsichtsrat-aktuell 2025, 121 - 124 Heft 4 v. 15.8.2025

René Benko wird die Gerichte sicher noch einige Zeit beschäftigen. Seine Haftung und insbesondere auch die Haftung seiner – zum Teil prominenten – Manager steht im Raum. Mit „Manager“ sind nicht nur Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, sondern insbesondere auch Mitglieder des Aufsichtsrats gemeint. Sie könnten durch eine Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Versicherung) abgesichert sein. Genaueres weiß man im Fall der Signa-Manager (noch) nicht. Grund genug, sich diese Versicherung näher anzusehen. Worum geht es dabei, und was hilft’s?

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