Im April 2024 wurde die Neugestaltung der Bundesschatzscheine vorgestellt und zur Veranlagung freigegeben. Im Gegensatz zu manchen Medienmeldungen aus dem Sommer 2023, die eine Gestaltung als über Banken erwerbbares und im Rahmen eines Bankdepots verwahrbares Wertpapier erwarten ließen, entschied sich die mit der Ausgabe betraute Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) wieder für die Gestaltung als Direktveranlagung bei der ÖBFA ohne Zwischenschaltung von Banken. Dieser Beitrag stellt die – gar nicht simple – Konstruktion dieser werbemäßig als „Direktveranlagung bei der Republik Österreich“ vermarkteten Veranlagungsmöglichkeit näher dar.

