In Österreich besteht – ebenso wie in Deutschland und einigen anderen Mitgliedstaaten der EU – ein gesetzlich festgelegtes Buchpreiskartell. Die Verleger können die Preise ihrer Bücher nach eigenem Gutdünken festsetzen und die Groß- und Einzelhändler müssen sich an diese Preise halten. Damit ist ein Wettbewerb im Buchhandel zum Nachteil der Konsumenten mehr oder weniger ausgeschlossen. Das ist nach dem Wettbewerbsrecht der EU – gelinde gesagt – ungewöhnlich. Eine jüngst ergangene Entscheidung des OGH wird daran nichts ändern.

