Kann ich in einem Gerichtsverfahren eine Richterin oder einen Richter ablehnen, wenn ich mit ihr oder ihm nicht einverstanden bin? Grundsätzlich gilt: Ja, das Ablehnungsrecht einer Verfahrenspartei ist im Gesetz ausdrücklich und detailliert geregelt. Selbstverständlich ist eine solche aber nicht nach Lust und Laune der Parteien möglich – es muss ein gesetzlicher Ablehnungsgrund vorliegen. Ablehnungsanträge sind in der Praxis allerdings nur in seltenen Fällen erfolgreich, wie nicht zuletzt ein aktuelles Urteil des OGH zeigt. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen.

