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Neue Regelungen zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte – Implikationen der CSRD für die Aufsichtsratstätigkeit

SteuerrechtAufsatzJulia Baldauf, Sabine GraschitzAufsichtsrat-aktuell 2024, 133 - 143 Heft 4 v. 15.8.2024

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)) wurde am 16. 12. 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Durch die Neuerungen der CSRD müssen Unternehmen zahlreiche neue regulatorische Anforderungen erfüllen. Insbesondere kommen auf den Aufsichtsrat und den externen Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung neue Herausforderungen und Pflichten im Zuge der Erfüllung ihrer Pflichten bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu. Bislang war vom Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung der Finanzberichterstattung nur zu prüfen, ob die nichtfinanzielle Erklärung/der nichtfinanzielle Bericht aufgestellt und offengelegt wurde. Mit der CSRD ändert sich der Prüfungsgegenstand des externen Prüfers hin zu einer verpflichtenden inhaltlichen Prüfung mit (zunächst) begrenzter Zusicherung. Dieser Beitrag fasst die Anforderungen der CSRD zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor dem Hintergrund der Aufgaben des Aufsichtsrats im Kontext der Nachhaltigkeitsbelange zusammen.

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