Die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zwingen den Aufsichtsrat als Kollegialorgan zu einer effizienten, klaren und gut durchdachten Binnenorganisation (im Wesentlichen Verteilung der Rollen und Verantwortlichkeiten, Entscheidungsprozesse, Kommunikation und Zusammenarbeit unter den Mitgliedern). Das Gremium ist verpflichtet, sich intern mithilfe von Arbeitsstrukturen und Prozessen so zu organisieren, dass der notwendige Ordnungsrahmen für eine sachgerechte Wahrnehmung der zugewiesenen Beratungs- und Überwachungsaufgaben gewährleistet ist. So wird eine effiziente und effektive Lösung der Aufgaben ermöglicht. Die Außenorganisation bezieht sich nur auf die Beziehungen und Interaktionen des Aufsichtsgremiums mit externen Parteien wie dem Management, den Aktionären, den Regulierungsbehörden und der Öffentlichkeit.

