Wenn keine zeitliche Konformität von Kosten und Leistungen gegeben ist, erfordern bestimmte Entscheidungssituationen spezielle Rechentechniken. Allgemein gilt: Keine zeitliche Konformität von Kosten und Leistungen liegt dann vor, wenn die zur Leistungserstellung verursachten Kosten bereits vor und/oder nach der Leistungserstellung anfallen. In diesen Fällen erweist sich die in der Kosten- und Leistungsrechnung übliche Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen, die auf der Formel „betriebsnotwendiges Kapital x Kalkulationszinssatz“ aufbaut, als unzureichend. Die Lösung liegt in der dynamischen Stückkostenkalkulation. In der facheinschlägigen Literatur ist die dynamische Stückkostenrechnung sowohl im Bereich der Kostenrechnung als auch der Investitionsrechnung Gegenstand diverser Abhandlungen. Dies hat damit zu tun, dass die Stückkostenkalkulation zwar Aufgabe der Kostenrechnung ist, in diesem Spezialfall aber auch Rechentechniken der Investitionsrechnung Anwendung finden.

