Der Flugzeugzulieferer FACC aus Ried im Innkreis verlor im Jahr 2015 durch einen Internetbetrug mehr als 40 Mio €. FACC wirft dem früheren Vorstandsvorsitzenden Pflichtverletzungen vor und verlangt Schadenersatz. Beide Unterinstanzen haben die Klage von FACC übereinstimmend abgewiesen. Es sei ein funktionierendes und umfassendes internes Kontrollsystem eingerichtet gewesen; dem Vorstand seien keine Sorgfaltswidrigkeiten vorzuwerfen. Der OGH hat die Entscheidungen der Unterinstanzen nun bestätigt.

