Die COVID-19-Krise hat das Arbeiten im Homeoffice in vielen Unternehmen, vor allem in jenen mit umfangreichen Büropräsenztätigkeiten, schlagartig zur Normalität werden lassen. So wurden diese im Sinne einer Reduzierung physischer Personenbewegungen in größtmöglichem Umfang von der Bundesregierung ersucht, sofern möglich, den Mitarbeitern Homeoffice in möglichst hohem Umfang zu ermöglichen. Die gesetzlichen Regelungen hierfür fehlten jedoch sowohl im Arbeits-, Zivil- und Sozialversicherungs- als auch im Steuerrecht zum Großteil. Nunmehr soll mit April 2021 eine Vielzahl neuer gesetzlicher Bestimmungen in Kraft treten, die diese Regelungslücken auffüllen. Zentrale Punkte der Diskussionen waren die Kostentragung durch die Arbeitgeber und die steuerliche Behandlung von gewährten Kostenersätzen sowie die Abzugsfähigkeit von durch die Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen für das Homeoffice als Werbungskosten.

