Der Aufsichtsrat ist Teil der Geschäftsleitung. Als solcher agiert er in einem professionellen Geschäftsfeld. Die Beratung und Kontrolle sowie das Erkennen von und Hinweisen auf Probleme im Vorfeld erfordern vom Aufsichtsrat persönliche und fachliche Eignung, sorgfältiges Handeln und Professionalisierung durch kontinuierliche Fortbildung. Dies gilt für jeden Aufsichtsrat, auch für Gefälligkeitsfunktionen und Scheinehrenämter.

