Die mit 21. 7. 2019 vollständig in Geltung getretene Prospektverordnung der EU schafft neue Instrumente, durch welche die Kapitalmarktfinanzierung von Unternehmen und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vereinfacht werden soll. Dies soll Unternehmen in Zeiten strenger Bankenregulierung, die unter anderem zu einer restriktiveren Kreditvergabe führt, Alternativen eröffnen, finanzieren sich die Unternehmen in Kontinentaleuropa doch traditionell über Banken. Die EU will dieses Ziel insbesondere durch das Schaffen des neuen EU-Wachstumsprospekts und den damit einhergehenden Kostenersparnissen bei der Prospekterstellung erreichen. Der vorliegende Beitrag erläutert die wichtigsten Neuerungen der Prospektverordnung im Hinblick auf die Kapitalmarktfinanzierung von KMU und analysiert insbesondere den neuen EU-Wachstumsprospekt.

