Eine AG kann in bestimmten Fällen eigene Aktien erwerben. Der Erwerb darf aber nicht gegen das Gleichheitsgebot verstoßen, um so dem Hauptgesellschafter den Ausschluss der übrigen Gesellschafter zu ermöglichen. Der Ausschlussbeschluss der Hauptversammlung kann in diesem Fall angefochten werden.
Abstract aus Aufsichtsrat aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

