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Die Bestellung von Vorständen

SteuerrechtAufsatzNorbert ObermayrAufsichtsrat-aktuell 2020, 13 - 18 Heft 4 v. 15.8.2020

„Qualität beginnt beim Menschen, nicht bei den Dingen. Wer einen Wandel herbeiführen will, muss zuallererst auf die innere Einstellung der Führungskräfte zielen.“ Es gibt kaum eine andere Entscheidung des Aufsichtsrats mit einer derartigen Tragweite wie die Bestellung von Führungskräften. Eine „richtige“ Bestellung wird oftmals kaum wahrgenommen; anders verhält es sich bei Fehlbesetzungen: Im günstigsten Fall kostet es viel Geld, im schlechtesten Fall möglicherweise das gesamte Unternehmen. Daher tun Aufsichtsräte gut daran, zuerst das Unternehmen und danach die Bewerber gut zu screenen und dabei die Sicht von außen zu nutzen.

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