Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer spielt bei der Frage, ob eine GmbH einen obligatorischen Aufsichtsrat einzurichten hat, eine entscheidende Rolle. Die Ermittlung der durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl nach § 29 Abs 3 GmbHG wirft in der Praxis aber mitunter Probleme und Unsicherheiten auf. Der gegenständliche Beitrag beschäftigt sich mit der Berechnung dieses Durchschnittswerts nach dem Regelungsregime des § 29 Abs 3 GmbHG und beleuchtet wichtige Praxisprobleme.

