Bis zum 10. 6. 2019 hat der österreichische Gesetzgeber Zeit, die 2017 beschlossene sogenannte 2. Aktionärsrechte-Richtlinie umzusetzen. Seit Anfang April 2019 liegt ein entsprechender Ministerialentwurf betreffend ein Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 (AktRÄG 2019) vor. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den Neuerungen zu den related party transactions und den damit verbundenen Aufgaben des Aufsichtsrats.

