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II. Neue Vorschriften zur Erbringung von Nicht-Prüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer bei Unternehmen von öffentlichem Interesse

Unternehmensrecht; Gesellschaftsrecht; BilanzierungAufsatzWP/StB Dr. Werner GedlickaAufsichtsrat-aktuell 2016, 9 - 13 Heft 4 v. 27.8.2016

Normen: APRÄG 2016, BGBl I Nr 43/2016; § 270 Abs 2 UGB; § 271a UGB; Art 5 Abschlussprüfungsverordnung; § 271 Abs 2 Z 4 lit d UGB; § 271b UGB; Art 4 Abs 2 Abschlussprüfungsverordnung

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