Zusammenfassung: Die Verfasser wenden sich umfangreichen Neuerungen im Aktienrecht zu, indem sie auf dem Boden des GesRÄG 2011 auf verpflichtende Aktualitätsprüfungen und dahingehende Übergangsfristen eingehen. Weiters beleuchten sie entsprechende Sanktionen und die Kooperation des Aufsichtsrates mit dem Vorstand in Hinblick auf die Beschlussfassung von Satzungsänderungen und sie behandeln die Namensaktie im Bereich börseferner Gesellschaften.

