Gruber widmet sich im vorliegenden Beitrag den bisher zur Immobilienfondsgesellschaft Meinl European Land Ltd. ergangenen Entscheidungen des OGH, wobei er die grundlegendsten Aussagen des Höchstgerichts zusammenfasst va zur Frage des Irrtums und der Schadenersatzansprüche der (benachteiligten) Anleger. Der Verfasser weist dabei auch auf die Schwierigkeiten hin, die iZm der Erhebung einer "Sammelklage" aufgetreten sind.

