Zusammenfassung: Kraßnig befasst sich in seinem Beitrag mit den Ende Jänner 2010 in Kraft getretenen Änderungen des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes va im Hinblick auf die nunmehr erforderliche Bescheinigung darüber, dass der Abschlussprüfer erfolgreich an einer externen Qualitätsprüfung teilgenommen hat. Kraßnig beleuchtet zunächst die Grundlagen des gesetzlichen Qualitätssicherungssystems in Österreich und erörtert, welche Verantwortung dem Aufsichtsrat bei der Bestellung des Abschlussprüfers zukommt, um anschließend aufzuzeigen, welche rechtlichen Folgen es für die geprüfte Gesellschaft, den Abschlussprüfer und den Aufsichtsrat hat, wenn der Abschlussprüfer nicht die gesetzliche Bescheinigung vorweisen kann.

