Gruber befasst sich in seinem Beitrag mit einer Entscheidung des OGH aus dem Mai 2010. Darin hatte das Höchstgericht ua zu beurteilen, ob die Rechtshandlungen eines Schuldners iZm einer in Liechtenstein gegründeten Familienstiftung in Benachteiligungsabsicht der Gläubiger erfolgten.
OGH 26.5.2010, 3 Ob 1/10h

