PSG
Gruber stellt in seinem Beitrag eine Entscheidung des OGHs vor, der die Bestimmungen des PSGs über den Aufsichtsrat der Stiftung auch für Beiräte anwendbar hielt, wenn der Stifter dem Beirat aufsichtsratähnliche Rechte eingeräumt hat. Das OLG Innsbruck hat jüngst anders entschieden, das in der Lehre geteilte Reaktionen ausgelöst hat. Gruber geht auf die Hintergründe dieser Entscheidungen ein.

