Zusammenfassung: Barnert beleuchtet in seinem Beitrag die in GeSaktuell 4/2009, S. 128-134 erschienene Abhandlung von Michael Pucher zum Thema "Ausschließliche Kompetenzen des Gesamtaufsichtsrates und ausschussfähige Angelegenheiten". Pucher widmet sich darin der Frage, inwieweit es dem Aufsichtsrat möglich ist, Aufgaben an die aus seiner Mitte bestellten AR-Ausschüsse zu delegieren und für welche Bereiche es zwingende Plenumszuständigkeiten gibt. Dazu geht er zunächst auf die geltenden Regelungen betreffend die Bildung von AR-Ausschüssen ein, erörtert deren Aufgaben und beleuchtet anschließend die Rechtslage in Deutschland hinsichtlich der Aufgabenstellungen des Aufsichtsrats. In der Folge erläutert er die ausschließlichen AR-Zuständigkeiten nach österreichischem Recht, wobei er ua eine Aufzählung der im Aktienrecht vorgesehenen Bestimmungen betreffend die AR-Zuständigkeiten anführt.

