Zusammenfassung: Der Beitrag geht auf das Verhältnis zwischen Abschlußprüfer und Aufsichtsräte ein, die im Rahmen einer empirischen Untersuchung vom Autor näher analysiert wurde. Im 1. Teil des Beitrags wird insbesondere die Frage der Informationspflichten des Abschlußprüfers gegenüber dem Aufsichtsrat vor dessen Bestellung untersucht. Weiters wird die inhaltliche Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats für den Prüfungsvertrag unter besonderer Berücksichtigung des Prüfungshonorars beleuchtet.

