Die Auflösungsabgabe nach § 2b AMPFG, die der Arbeitgeber bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder freien Dienstverhältnisses zu entrichten hat (zu den Ausnahmen siehe ARD 6228/2/2012), wird jährlich mit der Aufwertungszahl vervielfacht. Im Jahr 2019 beträgt die Höhe der Auflösungsabgabe € 131,- (bisher: € 128,-). Mit Ablauf des 31. 12. 2019 treten die Bestimmungen über die Auflösungsabgabe außer Kraft, sodass die Abgabe für DV-Lösungen ab 1. 1. 2020 nicht mehr zu entrichten ist.