Mit der Novelle BGBl I 2014/77 wurde § 8 Abs 5 lit d HS 1 des im Verfassungsrang stehenden ÜbergangsG (BGBl 1925/368), nach dem sich die Grenzen der politischen Bezirke und der Gerichtssprengel nicht überschneiden dürfen, ersatzlos aufgehoben. Die Änderung ist am 22. 11. 2014 in Kraft getreten. Wegen Verstoßes gegen dieses Überschneidungsverbot hat der VfGH Regelungen der Bezirksgerichte-V Oberösterreich 2012 (BGBl II 2012/205) aufgehoben, weil die Sprengel einiger BG nach Gerichtszusammenlegungen auch bezirksfremde Gemeinden umfassen (V 49/2014 ua; V 4/2014 ua = Zak 2014/252, 137; siehe auch zB 4 Nc 10/14d = Zak 2014/437, 239). Dem Gesetzgeber wurde eine Reparaturfrist bis Ende September 2015 eingeräumt. Der erste Schritt zur Reparatur ist mit der Aufhebung des Verbots gesetzt.