( AVRAG § 3 ) Im Falle eines Betriebsübergangs nach § 3 AVRAG ist der Aufgriff der in einer Kündigung (oder in der ihr gleichzuhaltenden Verweigerung der Fortsetzung des Dienstverhältnisses durch den Erwerber) liegenden Gesetzesumgehung nicht unbefristet möglich.
OGH 9 Ob A 160/99s v. 30.06.1999