vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ASVG § 4 Abs 4

SozialversicherungARD 5053/13/99 Heft 5053 v. 20.8.1999

( ASVG § 4 Abs 4 ) Wurde bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegt, welche konkreten Leistungen der „Unternehmer“ zu erbringen hat, liegt ein Werkvertrag vor. Hingegen werden bei Vorliegen eines freien Dienstvertrages die zu erbringenden Leistungen nur gattungsmäßig umschrieben. BMAGS 120.100/1-7/98 v. 03.02.1998. (ZAS Jud. 4/1999)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte