( ASVG § 292 Abs 4 ) Im Ausgleichszulagenrecht hat bei der Feststellung des Nettoeinkommens ein Abzug des zur Erzielung der Einkünfte notwendigen Aufwandes, wie Taggeldzahlungen (Diäten), zu unterbleiben. LG Innsbruck 43 Cgs 145/96 v. 24.01.1997. (ZAS Jud. 3/1998)