( ASVG § 273 Abs 1 ) Eine Außendienstmitarbeiterin einer Versicherung, die nur auf Provisionsbasis tätig war und der diese Tätigkeit in Hinblick auf die damit verbundenen starken psychischen Belastungen (ständiger besonderer Zeitdruck) nicht mehr möglich ist, kann auf den Verweisungsberuf einer Versicherungskauffrau im Innendienst verwiesen werden. OGH 10 Ob S 366/97i v. 04.11.1997.