( ASVG § 273 ) Ein Ausschluss vom Arbeitsmarkt - bei begehrter Berufsunfähigkeitspension - ist nur dann anzunehmen, wenn die maßgebliche Gesamtdauer der voraussichtlichen Krankenstände 7 Wochen oder mehr beträgt. OGH 10 Ob S 129/98p v. 14.04.1998.
( ASVG § 273 ) Ein Ausschluss vom Arbeitsmarkt - bei begehrter Berufsunfähigkeitspension - ist nur dann anzunehmen, wenn die maßgebliche Gesamtdauer der voraussichtlichen Krankenstände 7 Wochen oder mehr beträgt. OGH 10 Ob S 129/98p v. 14.04.1998.