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ASVG § 25, § 87

BetriebswichtigesARD 4718/43/96 Heft 4718 v. 6.2.1996

(ASVG § 25, § 87) Rechtspersönlichkeit und Rechtsmittelfähigkeit in einer Sozialrechtssache betreffend Ausgleichszulage eines Arbeiters hat nur die Pensionsversicherungsanstalt für Arbeiter (mit Sitz in Wien) und nicht die einzelnen Landesstellen. OGH 10 Ob S 177/93 v. 23.11.1993.

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