( ASVG § 255 Abs 3 ) Das Verweisungsfeld für einen ungelernten Hilfsarbeiter ist mit dem gesamten Arbeitsmarkt ident. Ob der Versicherte auch tatsächlich einen solchen Dienstposten im Rahmen der herangezogenen Verweisungsberufe erlangen kann, ist für die Frage der Berufsunfähigkeit ohne Bedeutung. Auf besondere Billigkeitserwägungen kommt es damit nicht an. OGH 10 Ob S 181/97h v. 10.06.1997.