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ASVG § 255 Abs 2

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5010/30/99 Heft 5010 v. 9.3.1999

( ASVG § 255 Abs 2 ) Für den Anspruch auf Invaliditätspension genügt es nicht, dass der Versicherte „in den letzten Jahren vor der Antragstellung“ überwiegend in einem angelernten Beruf gearbeitet hat; maßgeblich ist vielmehr, dass in mehr als der Hälfte der Beitragsmonate der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag eine erlernte (oder angelernte) Berufstätigkeit ausgeübt wurde. OGH 10 Ob S 59/98v v. 10.03.1998.

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