( ASVG § 255 Abs 2 ) Verfügt ein Lkw-Lenker über keine Kenntnisse und Fähigkeiten, die über jene hinausgehen, die von jedem Lenker eines Lkw anlässlich der Führerscheinprüfung verlangt werden, übt er keinen angelernten Beruf aus. OGH 10 Ob S 130/97h v. 29.04.1997.