( ASVG § 255 Abs 1 ) Der Wechsel von besonders qualifizierten Facharbeitern in Angestelltenpositionen führt zu keinem Verlust des Berufsschutzes, soweit eine ausreichende Nahebeziehung zum bisher ausgeübten Beruf besteht (z.B. neben gelernten Einzelhandelskaufleuten der Möbelbranche werden in der Praxis wegen der dafür gebotenen Kenntnisse und Fähigkeiten nur gelernte Tischler als Wohn- und Einrichtungsberater oder Einrichtungsplaner verwendet). OGH 10 Ob S 258/98h v. 16.07.1998.