( ASVG § 255 Abs 1 ) Invalidität eines angelernten Maurers liegt nicht vor, wenn er nach wie vor als angelernter Maurer in der Altbausanierung bzw. im Innenausbau tätig sein kann. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die zugrunde gelegte ausreichende Anzahl von mehr als 100 Arbeitsplätzen in der Altbausanierung bzw. im Innenausbau nur auf den Osten Österreichs zu beziehen, wenn kein medizinischer Anhaltspunkt dafür vorhanden ist, dass Wochenpendeln oder Übersiedeln medizinisch ausgeschlossen wäre. OGH 10 Ob S 201/98a v. 16.07.1998.