( ASVG § 224 ) Zeiten der Verbüßung einer Freiheitsstrafe in einer Strafvollzugsanstalt sind ungeachtet des Umstandes, dass der Häftling dort Arbeiten verrichtet hat, keine Versicherungszeiten. LG Feldkirch 34 Cgs 134/96 v. 04.07.1996. (ZAS Jud. 6/1997)