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ASVG § 205

SozialversicherungARD 4743/40/96 Heft 4743 v. 10.5.1996

(ASVG § 205) Allfällige künftige finanziell-wirtschaftliche Nachteile, wie z.B. der Verlust von Aufstiegsmöglichkeiten, stellen keinen in der Unfallversicherung zu berücksichtigenden Härtefall dar. OLG Linz 12 Rs 102/94 v. 13.12.1994. (ZAS Jud. 1/1996)

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