vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ASVG § 183

SozialversicherungARD 4914/13/98 Heft 4914 v. 3.3.1998

( ASVG § 183 ) War allein ausschlaggebend für die Feststellung der einer Dauerrente zugrunde liegenden Minderung der Erwerbsfähigkeit der vom Augenarzt zu begutachtende Zustand, in dem zum Zeitpunkt der Entziehung keine Veränderung eingetreten ist, steht die Rechtskraft der seinerzeitigen Entscheidung einer Neufestsetzung der Rente im Wege. OGH 10 Ob S 333/97m v. 04.11.1997.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte